Urteile

26. Mai 2024

Instandsetzung konstruktiver Teile der Balkone

Erklärt die Gemeinschaftsordnung Balkone zum Sondereigentum, so gilt dies nicht für deren konstruktiven Bestandteile, die zwingendes gemeinschaftliches Eigentum sind (§ 5 Abs.2 WEG). Unterscheidet die Gemeinschaftsordnung […]