Der Umlageschlüssel für den der Rücklage zuzuführenden Betrag muss, damit die Gelder der Rücklage zur Finanzierung späterer Erhaltungsmaßnahmen verwendet werden können, dem Umlageschlüssel für Erhaltungsmaßnahmen entsprechen. […]
Das mit dem Abschluss und der Gebäudeversicherung verfolgte Anliegen, den mitversicherten Wohnungseigentümer nicht zu behelligen, kann nur erreicht werden, wenn die Versicherung im Schadensfall in Anspruch […]
§ 16 Abs. 2 S. 2 WEG ermöglicht eine Kostenverteilung nach dem Objektprinzip auch dann, wenn die abzurechnenden Kosten unabhängig von der Wohnungsgröße und dem Wert […]
Die Änderung des Verteilerschlüssels gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 WEG ist nicht bereits deshalb nicht ordnungsgemäß, weil sie zu finanziellen Mehrbelastungen einzelner Wohnungseigentümer im […]