Eine Mehrheitseigentümerin unterliegt einem Stimmverbot analog § 25 Abs. 4 WEG n.F./§ 25 Abs.5 WEG a.F. bei der Beschlussfassung über die Abberufung einer zum selben Mutterkonzern […]
Aus der Einordnung als Sachbeschluss folgt, dass der Absenkungsbeschluss bei der Einberufung nach § 23 Abs. 2 WEG anzukündigen (vgl. Skauradszun/Harnack, ZMR 2023, 441 ff.) ist, […]
Als Ausnahmevorschrift ist § 23 Abs.3 S. 2 WEG zudem restriktiv zu handhaben. § 23 Abs.3 Satz 2 WEG erlaubt die Fassung eines Absenkungsbeschlusses nur für […]
Auch ein von der Stimmberechtigung ausgeschlossener Wohnungseigentümer muss zumindest dem Verfahren eines Umlaufbeschlusses zustimmen. Haben die Wohnungseigentümer zum Ausdruck gebracht, dass sie an dem (unerkannt nichtigen) […]
Bei der beabsichtigten Umgestaltung der Fassade durch Anbringung eines Fassadengemäldes handelt es sich nicht um eine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage gemäß § 20 Abs. 4 WEG. […]
Beschließen die Wohnungseigentümer eine Teilnahme an der Wohnungseigentümer-versammlung im Wege elektronischer Kommunikation (§ 23 Abs.1 Satz 2 WEG), ist es grundsätzlich ausreichend, wenn eine Regelung über […]
Der Beschluss zur Ermöglichung der hybriden Wohnungseigentümerversammlung (§ 23 Abs.1 S. 2 WEG) muss keine Vorgaben hinsichtlich der technischen Umsetzung der Online-Teilnahme enthalten. Fehlen derartige Regelungen […]
Eine bloß körperliche Immobilität des Sondereigentümers rechtfertigt nicht die Anwesenheit eines Dritten auch während der Eigentümerversammlung (LG Dortmund ZMR 2024, 50). Ein Bedürfnis dafür, dass die […]
Eine bloß körperliche Immobilität des Sondereigentümers rechtfertigt nicht die Anwesenheit eines Dritten auch während der Eigentümerversammlung. Das Einverständnis der anwesenden Miteigentümer mit der Anwesenheit eines Dritten […]
Eine im Wohnungseigentumsgesetz oder in einer Vereinbarung vorgesehene Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer umfasst sowohl die erste Beschlussfassung als auch erneute Beschlussfassungen über die bereits geregelte Angelegenheit; infolgedessen […]
Es existiert kein Grundsatz im Wohnungseigentumsrecht, wonach es sich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) nach einem gefassten Beschluss nicht noch einmal anders überlegen und einen neuen, […]
Während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind nicht deshalb nichtig, weil die Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den […]