Die Abänderung eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG muss transparent gestaltet werden; hierfür genügt es nicht, dass einem Maßnahmenbeschluss (Aufzugssanierung) oder einem […]
1.Es besteht eine Beschlusskompetenz, über eine Änderung des Verteilerschlüssels für Rücklagen zu beschließen, bzw. einen von dem vereinbarten Kostenschlüssel abweichenden Schlüssel für die Rücklagenbefüllung durch Beschluss […]
1. Seit dem 1.12.2020 gehören Kosten, die der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) in einem Beschlussklageverfahren auferlegt worden sind, zu den Kosten der Verwaltung gemäß § 16 […]
Willkürlich ist ein abgeänderter Verteilungsschlüssel dann, wenn die Änderung nur dem Interesse einzelner Wohnungseigentümer dient, die sich besserstellen wollen, ohne dass hierfür objektbezogene Gründe feststellbar sind. […]
Unabhängig von der Frage, ob man von einer der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) verbleibenden, konkurrierenden Erhaltungszuständigkeit für Maßnahmen ausgeht, die nach der Gemeinschaftsordnung Sache eines oder […]
Der weite, dabei aber klare Begriff der „Neufassung“ in der Ladung lässt jede – abweichende – Entscheidung vom bisherigen Kostenverteilungsschlüssel zu. Ein sachlicher Grund im engeren […]
Beschließen die Wohnungseigentümer eine Änderung der Kostenverteilung für eine einzelne Erhaltungsmaßnahme, muss nicht zugleich eine entsprechende Regelung für alle künftigen gleich gelagerten Fälle beschlossen werden (Abgrenzung […]
1. Die Vorschrift des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG begründet die Kompetenz der Wohnungseigentümer, für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten der Gemeinschaft […]
1. Ist die Kostenverteilung durch gültigen Beschluss geändert worden, muss der geänderte Kostenverteilungsschlüssel in nachfolgenden Wirtschaftsplänen bzw. Jahresabrechnungen sowie bei der Erhebung von Sonderumlagen angewendet werden; […]
Sieht die Gemeinschaftsordnung eine objektbezogene Kostentrennung vor, so dass nur diejenigen Wohnungseigentümer, deren Sondereigentum (bzw. Sondernutzungsrecht) sich in dem jeweiligen Gebäudeteil (bzw. in dem jeweiligen separaten […]
1. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG begründet die Kompetenz der Wohnungseigentümer, die Änderung des Verteilungsschlüssels für die Zuführung zu Rücklagen zu beschließen. 2. Die […]
Aus der Bildung separater Erhaltungsrücklagen für die einzelnen Gebäude lässt sich der Wille erkennen, die Erhaltungskosten nach einem entsprechenden Schlüssel zu verteilen. Die Eigentümer einer größeren […]