Zu den Voraussetzungen eines wirksamen Widerspruchs nach § 574 BGB (u.a. Obliegenheiten eines Mieters bei der Suche nach Ersatzwohnraum). Der Mieter muss in ausreichendem Maße auf […]
1. Nach § 574b Abs. 1 S. 1 BGB hat sich „der“ Widerspruch des Mieters gegen eine bestimmte („die“) Kündigung zu richten. Bei jedem Widerspruch sind […]
Zu fehlendem Ersatzwohnraum in Berlin als einem die Fortsetzung des Mietverhältnisses rechtfertigenden Härtegrund gemäß § 574 Abs. 2 BGB, insbesondere wenn der Mieter von Mai 2021 […]