Kündigt der Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs, um die Wohnung künftig als Zweitwohnung zu nutzen, muss die Kündigungserklärung gemäß § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB […]
Ein vorgetäuschter Eigenbedarf kann im Einzelfall selbst dann nicht angenommen werden, wenn der kündigende Vermieter eine wesentlich größere Wohnung zu einem geringfügig höheren Mietzins bewohnt, versucht […]
Für die geplante Zusammenlegung zweier Eigentumswohnungen muss bei Ausspruch der Eigenbedarfskündigung weder eine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung noch die im Beschluss manifestierte Zustimmung der Mitwohnungseigentümer nach […]