Ein Beschluss lautend „alle zu verteilenden Kosten für die Häuser, welche aktuell nach Miteigentumsanteilen (MEA) verteilt werden, zukünftig nach der beheizbaren Wohnfläche (ohne Balkone/Loggien) verteilt werden“ […]
Die Abänderung eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG muss transparent gestaltet werden; hierfür genügt es nicht, dass einem Maßnahmenbeschluss (Aufzugssanierung) oder einem […]
1.Es besteht eine Beschlusskompetenz, über eine Änderung des Verteilerschlüssels für Rücklagen zu beschließen, bzw. einen von dem vereinbarten Kostenschlüssel abweichenden Schlüssel für die Rücklagenbefüllung durch Beschluss […]
Zu erstattende Kosten des im Prozess obsiegenden Wohnungseigentümers sind als Kosten der Verwaltung auf sämtliche Wohnungseigentümer umzulegen. Die der Gemeinschaft (GdWE) entstehenden Kosten werden grundsätzlich auf […]