Unbewusste Änderung der Kostenverteilungsregelung durch Kostenbeschluss
26. Mai 2024Geänderte Kostenverteilung für kleinere Arbeiten
26. Mai 2024Ein Beschluss lautend „alle zu verteilenden Kosten für die Häuser, welche aktuell nach Miteigentumsanteilen (MEA) verteilt werden, zukünftig nach der beheizbaren Wohnfläche (ohne Balkone/Loggien) verteilt werden“ ist hinreichend bestimmt.
Wohnungseigentümer können seit 1.12.2020 gemäß § 16 Abs.2 Satz 2 WEG beschließen, dass die Kosten von Erhaltungsmaßnahmen auch generell nach einem anderen Verteilungsschlüssel abgerechnet werden.
LG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.2023, 25 S 60/22, ZMR 2023, 905