Was ist Gegenstand der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung?
18. Juni 2017
Vergleichsangebote als Tatsachengrundlage für die Ermessensausübung
18. Juni 2017

Beim Wechsel von der UG (haftungsbeschränkt) zur GmbH ist eine Identität der Gesellschaft gegeben. Wird dennoch die Abberufung der UG gewollt und die Neubestellung der GmbH, so müssen trotzdem die Vermögensverhältnis geprüft bzw. von der GmbH die wichtigsten Versicherungen nachgewiesen werden; vgl. LG Dortmund vom 16.02.2016, 1 S 386/15; BGH ZMR 2012, 885.

LG Dortmund, Urteil vom 28.03.2017, 1 S 177/16