Vergleichsangebote als Tatsachengrundlage für die Ermessensausübung

Wechsel von der UG (haftungsbeschränkt) zur GmbH
18. Juni 2017
Faktische Sondernutzung am Treppenhaus
18. Juni 2017

1. Bedarf es vor einer Beschlussfassung über eine Auftragserteilung durch die WEG der Einholung von Vergleichsangeboten, ist es erforderlich, mindestens drei Angebote einzuholen.

2. Geschieht dies nicht, wird die Auswahlentscheidung auf einer unzureichenden Tatsachengrundlage getroffen, so dass der gefasste Beschluss für ungültig zu er-klären ist. Einer Beweisaufnahme über die Frage, ob sich die eingeholten Angebote im Rahmen des Ortsüblichen bewegen, bedarf es nicht.

LG Frankfurt/M., Beschluss vom 19.04.2017, 2-13 S 2/17