Aufgabenerweiterung; Unterstützung und Kontrolle durch den Verwaltungsbeirat
2. Mai 2025Juristische Personen/Sondereigentümer als Verwaltungsbeiräte
2. Mai 2025Ein Beschluss zur Wahl einer Mitarbeiterin der Gemeinde (juristische Person des öffentlichen Rechts) in den Beirat hat bei nächstliegendem Verständnis die Wahl der durch sie vertretenen Gemeinde zum Inhalt.
Auch juristische Personen, die Mitglied der GdWE sind, können in den Verwaltungsbeirat gewählt werden.
§ 29 WEG enthält keine Einschränkung dahingehend, dass es sich um eine natürliche Person handeln muss. Dies ergibt sich weder aus dem Wortlaut des Gesetzes noch aus der Gesetzesbegründung.
LG München I, Urteil vom 20.11.2024, 1 S 9461/23, ZMR 2025, 246