Juristische Person/Sondereigentümer als Verwaltungsbeirat
2. Mai 2025Umfang der Beiratstätigkeit
2. Mai 2025Die Ankündigung „Neuwahl Beirat“ deckt auch die bloße Nachwahl zweier Verwaltungsbeiräte.
Ein nach 22.00 Uhr gefasster Beschluss ist nicht per se ordnungswidrig; dies gilt auch für einen Geschäftsordnungsbeschluss, der eine Beendigung der Eigentümerversammlung ablehnt. Kausalität fehlt, wenn die Teileigentümerin keinem Stimmverbot unterliegt und über die absolute Mehrheit der Stimmen verfügt.
Juristische Personen, die Sondereigentümer sind, können zu Verwaltungsbeiräten gewählt werden.