Eigenschaft als Familienangehöriger; Wohnungsumwandlung
2. Mai 2025Schuldhaftigkeit; Pflichtverletzung des Mieters
2. Mai 2025Ein Kündigungsgrund kann auch nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetz – KCanG – grundsätzlich dann gegeben sein, wenn der Bereich der eigenen Wohnung durch die Auswirkungen des Cannabiskonsum überschritten wird, da insofern dann ein Verstoß gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und damit eine erhebliche Störung des Hausfriedens in Betracht kommt. Insbesondere können Straftaten und Beleidigungen gegenüber den übrigen Mietern des Mehrfamilienhauses einen wichtigen Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 BGB darstellen.
AG Brandenburg, Urteil vom 30.04.2024, 30 C 196/23, ZMR 2025, 26