Hausordnung; abändernder Zweitbeschluss
2. Mai 2025Haftung des vermietenden Wohnungseigentümers als mittelbarer Handlungsstörer
2. Mai 2025Ist Gegenstand des Sondernutzungsrechts ein bestimmter Gartenteil, so ist der berechtigte Wohnungseigentümer zwar befugt, die Fläche gärtnerisch zu gestalten oder zu Erholungs-zwecken zu benutzen. Dagegen berechtigt das Sondernutzungsrecht nicht zur Errichtung von Gartenhäusern.
im Sinne der Prozessökonomie muss es möglich sein, die Beschlussersetzung (Nachge-nehmigung) widerklagend im Rückbauprozess geltend zu machen. Von einer Entbehrlich-keit der Vorbefassung ist auszugehen, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich-keit anzunehmen ist, dass Bemühungen um eine entsprechende Beschlussfassung nicht erfolgversprechend und daher nur unnötige Förmelei wären.
Eine Beeinträchtigung kann bereits die optische Veränderung von einem klassischen Frie-senhaus hin zu einer modernen Hausfassade darstellen.