Mieterhöhung; Typengutachten
27. Mai 2024Gewerbemiete
27. Mai 20241. Bei einzeln vermieteten Zimmer einer Wohngemeinschaft ist der Berliner Mietspiegel zugrunde zu legen. Der Berliner Mietspiegel stellt eine geeignete Schätzgrundlage dar und ist auch bei der Bemessung der ortsüblichen Vergleichsmiete zugrunde zu legen.
2. Bei der Bemessung des Nutzungsvorteils von Bad/WC, Küche und Flur sind die Flächenanteile zu addieren und anteilig zu verteilen.
AG Mitte (Berlin), Urteil vom 13.10.2023, 16 C 217/22, ZMR 2024, 44