Mieterhöhung
27. Mai 2024
Mieterhöhung; Doppelhaushälfte
27. Mai 2024

Für einen Mietvertrag vom 20.05.2021 ist die ortsübliche Vergleichsmiete, gemessen an den Kenngrößen des Mietenspiegels 2021 der Freien und Hansestadt Hamburg mit Erhebungsstichtag 01.04.2021, zu bestimmen, auch wenn dieser am Tag des Mietvertragsschlusses noch nicht veröffentlicht war. Auf den Inhalt des Mietenspiegels 2019, an dem sich der Vermieter seinerzeit orientiert hat, kommt es nicht an. Da es sich bei einem Mietenspiegel nicht um ein Gesetz oder eine (Rechts-)Verordnung handelt, greifen die (verfassungs-)rechtlichen Grundsätze für eine unzulässige Rückwirkung nicht.

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 12.05.2023, 926 C 248/22, ZMR 2023, 715