Mieterhöhung; Doppelhaushälfte
27. Mai 2024
Mieterhöhung; Typengutachten
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Wenn sich aus der Erklärung in der Betriebskostenabrechnung schon bei oberflächlicher Prüfung ergibt, dass die Grundmiete um 25,- € höher als zuvor angesetzt wurde und die Mieter widerspruchslos über 6 Jahre die erhöhte Miete zahlten, so liegt in der aktiven Erhöhung der Mietzahlungen die konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung.

Selbst wenn Bereicherungsansprüche bestünden, scheiterten diese an § 814 BGB.

AG Wennigsen, Urteil vom 31.01.2023, 10 C 90/22, ZMR 2023, 996