Betriebskosten; Sicherheitsdienst

Betriebskosten; Miete von Rauchwarnmeldern
27. Mai 2024
Betriebskosten; Bewachung
27. Mai 2024

Umlegbar sind als „sonstige Betriebskosten“ die Kosten des Sicherheitsdienstes nur dann, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag benannt wurden und außerdem eine konkrete praktische Notwendigkeit aufgrund der konkreten Verhältnisse vor Ort besteht. Das rein abstrakte Sicherheitsbedürfnis z.B. älterer Mieter genügt nicht.

AG Leipzig, Urteil vom 19.07.2023, 134 C 3259/22, ZMR 2024, 42