Zweckwidrige Nutzung zu Wohnwecken

Unterlassungsansprüche; verwalterlose Zweiergemeinschaft; actio pro socio
26. Mai 2024
Vergemeinschaftungsbeschluss bzgl. werkvertraglicher Ansprüche
26. Mai 2024

Gibt die Teilungserklärung einer Anlage, zu der sowohl Wohnungs- als auch Teileigentumseinheiten gehören, innerhalb eines Gebäudes eine räumliche Trennung von Wohnen und Gewerbe vor, stört die Wohnnutzung einer Teileigentumseinheit in dem der gewerblichen Nutzung vorbehaltenen Gebäudeteil bei typisierender Betrachtung regelmäßig mehr als die vorgesehene Nutzung (Fortführung von Senat, Urteil vom 23. März 2018 – V ZR 307/16, NJW-RR 2018, 1227 Rn. 9).

BGH, Urteil vom 15.07.2022, V ZR 127/21, ZMR 2022, 900