Vergemeinschaftungsbeschluss bzgl. werkvertraglicher Ansprüche

Zweckwidrige Nutzung zu Wohnwecken
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Vergemeinschaftung; Ansprüche aus Erwerbsverträgen; Altlasten
26. Mai 2024

Die Prozessführungsbefugnis einer GdWE, die sich aus einem vor dem 1.12.2020 gefassten Vergemeinschaftungsbeschluss bzgl. eines werkvertraglicher Anspruchs auf Nacherfüllung (§ 634 Nr. 1 BGB) oder auf Kostenvorschuss (§ 634 Nr. 2, § 637 Abs. 3 BGB) ergibt, besteht auch nach der Neuregelung der Ausübungsbefugnis der GdWE in § 9a Abs. 2 WEG fort.

BGH, Beschluss vom 01.02.2023, VII ZR 887/21, ZMR 2023, 651