Verdachtskündigung; Straftaten seitens des Mieters
23. Juli 2021
schwere Beleidigung und Verleumdung
23. Juli 2021

Der Drogenhandel eines Mitmieters aus der Mietwohnung heraus stellt eine vertragswidrige Nutzung dar, die ohne Abmahnung die fristlose Kündigung beider Mieter wegen eines wichtigen Grundes rechtfertigt.

AG Hamburg, Urteil vom 23.03.2021, 43b C 168/20