sog. Abrechnungsspitze
22. Juli 2021
Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche
23. Juli 2021

Die Nachhaftung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die zum Zeitpunkt seines Ausscheidens Wohnungseigentümerin ist, erstreckt sich auf Beitragspflichten, die auf nach seinem Ausscheiden von den Wohnungseigentümern gefassten Beschlüssen beruhen; auch insoweit handelt es sich um Altverbindlichkeiten i.S.v. § 160 Abs. 1 Satz 1 HGB (vgl. Vorinstanz LG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.2019, 25 S 18/19, ZMR 2019, 978).

BGH, Urteil vom 03.07.2020 – V ZR 250/19