Verbindlichkeiten des Verbands
22. Juli 2021
sog. „Geisterwohnungen“.
22. Juli 2021

Werden mehrere Bewerber um das Amt des Verwalters zur Wahl gestellt, muss über jeden Kandidaten abgestimmt werden, sofern nicht ein Bewerber die absolute Mehrheit erreicht und die Wohnungseigentümer nur eine (!) Ja-Stimme abgeben können. Liegt diese Ausnahme nicht vor, darf die Abstimmung über die weiteren Bewerber nicht abgebrochen werden, weil dann nicht festgestellt werden kann, ob die erforderliche Mehrheit erreicht ist.

BGH, Urteil vom 18.01.2019, V ZR 324/17, ZMR 2019, 776