Ein Wohnungseigentümer (zugleich Kommanditist der als Vertragspartner der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auftretenden GmbH & Co KG) ist analog § 25 Abs. 5 Alt. 1 WEG bei […]
Auch bereits getätigte instandsetzungsmaßnehmen können per Beschluss nachträglich genehmigt werden. Maßgeblich ist insoweit, ob diese Genehmigung für sich genommen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (Abgrenzung zu LG Hamburg […]
Es ist noch vom Verwaltungsermessen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gedeckt, einen Mülltonnenstandort 2,3 m vom Sondernutzungsbereich und Küchenfenster entfernt erneut festzulegen (vgl. LG Hamburg ZMR 2015, […]
1. Ein nach § 14 Nr. 1 WEG nicht hinzunehmender Nachteil liegt im Grundsatz auch vor, wenn eine bauliche Maßnahme am Sondereigentum auf den optischen Gesamteindruck […]