BGB Kommentar (PWW) 12. Aufl.

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BGB Kommentar (PWW) 12. Aufl.

Produktinformationen „BGB-Kommentar“

Hanns Prütting / Gerhard Wegen / Gerd Weinreich (Hrsg.)

Der BGB-Kommentar von Prütting, Wegen und Weinreich ist das perfekte Rüstzeug für jeden Juristen. Bei jährlicher Erscheinungsweise wird aktuell und durch das hervorragende Autorenteam kompetent informiert.

Die Neuauflage 2017 erscheint aussen und innen neu:
Noch bessere Lesbarkeit und die besondere Klarheit der Struktur machen den neuen »PWW« für den Leser noch wertvoller. Alle Inhalte sind schnell zugänglich und stets zielführend auch bei schwierigsten Fragestellungen. Alle Teile des Kommentars wurden anhand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und wesentlicher Literatur sorgfältig überarbeitet und aktualisiert.

Die Neuauflage befindet sich auf dem Gesetzes- und Bearbeitungsstand vom 1. März 2017.

Neben dem BGB und dem EGBGB (u.a. mit ROM I-III) werden folgende Gesetze mitkommentiert:

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG),
Gewaltschutzgesetz (GewSchG),
Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG),
Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG),
Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) sowie das
Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Der wohl dramatischste Eingriff des Gesetzgebers in das BGB ist soeben am 9.3.2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Es ist das seit langem diskutierte Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, das nicht nur das Werkvertragsrecht novelliert, sondern zusätzlich einen eigenständigen Bauvertrag in das BGB einfügt und zusätzlich zentrale Vorschriften des Kaufrechts ändert. Das neue Gesetz, das am 1.1.2018 in Kraft treten wird, ist in der Neuauflage des BGB Kommentars bereits berücksichtigt. Dem Werksvertragsrecht und dem Kaufrecht ist jeweils ein Anhang mit der Wiedergabe der neuen Vorschriften und einer erläuternden Einführung beigegeben.

Ferner neu in der 12. Auflage:

Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vom 11.3.2016
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten vom 24.5.2016
Noch mehr Transparenz im Zusammenspiel von EGBGB mit ROM I, ROM II und ROM III