standardisiertes Rügeschreiben eines Inkassodienstleisters
2. Mai 2025Keine erste Vermietung nach umfassender Modernisierung
2. Mai 2025Ist ein Verstoß gegen §§ 556d ff. BGB auch über die geltende Mietstaffel hinaus absehbar, so ist der mit der Aufforderung des Mieters zu einer – zeitlich unbefristeten – Herabsetzung der Miete auf den höchstzulässigen Betrag verfolgte Anspruch gemäß § 48 Abs. 1 GKG, § 9 ZPO mit dem 42-fachen des geltend gemachten Überschreitungsbetrags in Höhe des höchsten für die Berechnung maßgeblichen Einzelwerts innerhalb des gemäß § 9 Abs. 1 ZPO zu betrachtenden Zeitraums von dreieinhalb Jahren zu bemessen.