Erhaltungslast der Eigentümer; fehlende Beschlusskompetenz der GdWE
2. Mai 2025Abgrenzung zwischen Erhaltung und baulicher Veränderung
2. Mai 2025Wenn es im Versammlungsprotokoll heißt: „Die Eigentümer fassen nach ausführlicher Diskussion nicht einen Beschluss, sondern bitten X, die unmittelbar erforderlichen Reparaturen in Auftrag zu geben“, so umgeht die als „Bitte“ formulierte Entscheidung die Frage der Kostentragung, macht aber deutlich, dass ein Tätigwerden des Verwalters dem Willen der Eigentümer entspricht. Solches Vorgehen ist rechtswidrig.
LG Düsseldorf, Urteil vom 08.12.2023, 19 S 35/23, ZMR 2024, 507