Erhaltungslast für Maßnahmen am Balkon: fehlende Beschlusskompetenz
2. Mai 2025Erhaltungsrücklage; „Bitte“ statt Beschluss
2. Mai 2025Wenn nach der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer „Gebäudeteile, Anlagen und Teile von diesen, die entweder in seinem Sondereigentum stehen oder sich als Gemeinschaftseigentum im Bereich seines Sondereigentums befinden, ordnungsgemäß instandzuhalten und instandzusetzen hat, und zwar auf eigene Kosten“, so fehlt der GdWE insoweit die Beschlusskompetenz.
LG Hamburg, Urteil vom 12.06.2024, 318 S 42/23, ZMR 2024, 877