SE-Fähigkeit von Stellplätzen innerhalb einer Doppelstockgarage
1. Mai 2025Abbedingen des § 16 Abs.2 Satz 2 WEG nach dem 1.12.2020
2. Mai 2025Das auf eine unwirksame Willenserklärung zurückgehende, aber gleichwohl ins Grundbuch eingetragene Sondernutzungsrecht (SNR) wird vom Gutglaubensschutz des § 892 BGB erfasst. Ein gutgläubiger Erwerb kommt insbesondere dann in Frage, wenn das eingetragene SNR materiell nicht entstanden.
LG Dresden, Urteil vom 03.11.2023, 2 S 130/23, ZMR 2024, 223