Ist die Summe von geleisteten Ist-Zahlungen und den Soll-Zahlungen gemäß Wirtschaftsplan identisch, so hat das (eventuelle) Ansetzen der Ist-Zahlungen in der Abrechnung keine Relevanz für die Abrechnungsspitze; der Abrechnungsfehler wirkt sich dann schlicht nicht aus.
LG Hamburg, Urteil vom 01.03.2023, 318 S 60/22, ZMR 2023, 498