Kündigungsfrist bei Schriftformverstoß
2. Mai 2025Maßgeblicher Mietspiegel; Erhebungsstichtag
2. Mai 2025Eine „ungewöhnliche Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete“ (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.2017 – VIII ZR 295/15, ZMR 2017, 552) kann grundsätzlich nicht bereits mit einem Anstieg des Verbraucherpreisindex begründet werden, zumal dieser Index die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Deutschland für Konsumzwecke kaufen, misst.
LG München I, Beschluss vom 17.07.2024, 14 S 3692/24, ZMR 2025, 21