Änderung des Kostenverteilerschlüssels auf das Objektprinzip
2. Mai 2025Änderung der Kostenverteilung; Bestimmtheitsgrundsatz
2. Mai 2025Aus der Bildung separater Erhaltungsrücklagen für die einzelnen Gebäude lässt sich der Wille erkennen, die Erhaltungskosten nach einem entsprechenden Schlüssel zu verteilen.
Die Eigentümer einer größeren WE-Mehrhaus-Anlage benötigten keine Vergleichsangebote, um einen Gutachter mit einem überschaubaren Kostenrahmen von 1.500,00 € bis 2.000,00 € zu beauftragen.
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 13.11.2024, 14 S 91/23, ZMR 2025, 159