Räumungsfrist in 2. Instanz; kranker Mieter
2. Mai 2025Diskriminierung eines Ehepartners der Mietpartei; Verweigerung einer Rampe
2. Mai 2025Eine verhältnismäßig lange Räumungsfrist (hier: bis 31.03.2024) kommt auch bei nachhaltiger Störung des Hausfriedens durch Lärmbelästigungen seitens der Mieter in Betracht, selbst wenn angesichts des bisherigen Verhaltens der Mieter nicht mit einer Besserung zu rechnen ist, wenn einer Familie mit sechs, zum Teil noch sehr kleinen, Kindern die Obdachlosigkeit droht. Eine Wohnung für eine achtköpfige Familie ist schwer zu finden.
nächtliche Feiern und lautstarke Streitereien.
AG Münster, Urteil vom 24.07.2023, 28 C 323/23, ZMR 2024, 493