Überschütten des Vermieters mit Wasser
2. Mai 2025ordentliche verhaltensbedingte Kündigung
2. Mai 2025Eine Abmahnung muss sich auf einen ähnlichen Sachverhalt wie die nachfolgende Kündigung beziehen; außerdem muss sie zeitnah und nicht über 10 Jahre vor der fristlosen Kündigung erklärt worden sein.
Regelmäßige nächtliche Feiern, auch unter der Woche sowie lautstarke Streitereien (auch in einem hellhörigen Haus) sind keine vertragsmäßige Nutzung und stellen nach Abmahnung und Abmahnung mit Kündigungsandrohung bei erneuten Verstößen einen wichtigen Grund zur Kündigung dar.
AG Münster, Urteil vom 24.07.2023, 28 C 323/23, ZMR 2024, 493