teleologische Reduktion von § 577a Abs. 1a, Abs. 2a BGB
2. Mai 2025Straftaten nach dem BtmG und Beleidigungen gegenüber den übrigen Mietern
2. Mai 2025Als Familienangehörige im Sinne des § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB (Ausnahme von der Kündigungsbeschränkung bei einem Wohnungserwerb) sind – ebenso wie im Falle der Eigenbedarfskündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB – ausschließlich diejenigen Personen anzusehen, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen gemäß § 383 ZPO, § 52 StPO zusteht. Ein entfernterer Verwandter, der – wie ein Cousin – hiernach nicht zur Zeugnisverweigerung berechtigt ist, gehört deshalb selbst im Falle einer engen persönlichen Verbundenheit nicht zu dem von den vorbezeichneten Bestimmungen privilegierten Personenkreis (Fortführung der Senatsurteile vom 2. September 2020 – VIII ZR 35/19, ZMR 2021, 29 = NJW 2021, 620 Rn. 19 f.; vom 27. Januar 2010 – VIII ZR 159/09, BGHZ 184, 138 Rn. 22).