Verjährung bei Mietermehrheit; Schönheitsreparaturenklausel
2. Mai 2025individualvertraglich geregelte Quotenabgeltungsklausel
2. Mai 2025Das Durchbohren der Wandfliesen ist – anders als das Anbringen von Dübellöchern im Allgemeinen -, vom Vermieter im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs nur dann hinzunehmen, wenn nicht die Platzierung des Bohrlochs in den Fliesenfuge möglich gewesen wäre.
Das Entfernen von Fußleisten in der Wohnung begründet einen Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung der Mietsache.
AG Paderborn, Urteil vom 08.04.2024, 51 C 135/23, ZMR 2024, 854