Zerrüttung des Mietverhältnisses
2. Mai 2025Vertragsfortsetzung; künftige Miethöhe
2. Mai 2025Ein Betretungsrecht der Vermieterin gemeinsam mit dem Sachverständigen, auf dessen Gutachten sie zur gebotenen Begründung ihres Mieterhöhungsverlangens (§ 558a Abs. 1 BGB) Bezug nehmen möchte, ist nicht deshalb zu verneinen, weil die Besichtigung des Mietobjekts nicht erforderlich sei, um ein Mieterhöhungsverlangen (§ 558 Abs. 1 BGB) formell wirksam erklären zu können.