Fassadensanierung; Vergleichsangebote; Bestimmtheitsgrundsatz
2. Mai 2025Sonderumlage in Höhe von ca. 18.000; Bestimmtheitsgrundsatz
2. Mai 2025Die Unbestimmtheit eines Beschlusses führt schon mit Blick auf die Vorschrift des § 23 Abs. 4 WEG nicht stets zur Nichtigkeit. Jedenfalls dann, wenn der Beschluss eine durchführbare Regelung noch erkennen lässt, die Unbestimmtheit also nicht auf inhaltlicher Widersprüchlichkeit beruht, führen die Mängel nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.1998 – V ZB 11/98, ZMR 1999, 41).
Der Beschluss ist hinreichend klar und bestimmt. Bei nächstliegendem Verständnis zielt er darauf ab, die Eintragung eines Widerspruchs in das Grundbuch zu bewirken, soweit dort ein SNR an einer Terrassenfläche als Inhalt des Sondereigentums Nr. … eingetragen ist. Der genauen Bezeichnung des Grundbuchblatts bedarf es zur Konkretisierung nicht.
BGH, Urteil vom 11.10.2024, V ZR 261/23, ZMR 2025, 140 Rn. 40