Sonderumlage in Höhe von ca. 18.000; Bestimmtheitsgrundsatz
2. Mai 2025Aufgabenerweiterung; Unterstützung und Kontrolle durch den Verwaltungsbeirat
2. Mai 2025Eine Altvereinbarung, die individuelle Regelungen – hier: zur Mindestzahl und zur Bestellungsdauer von Verwaltungsbeiräten – enthält, bleibt weiterhin gültig (trotz der Vermutung des § 47 WEG), auch wenn sie dem dispositiven neuen Recht (WEMoG) nicht entspricht
LG Frankfurt/M, Urteil vom 23.01.2025, 2-13 S 24/24, ZMR 2025, 436