Untervermietung
27. Mai 2024
Untervermietung über airbnb
27. Mai 2024

Es ist für die Zustimmung zur Untervermietung eines Zimmers nicht erforderlich, dass der Mieter überhaupt beabsichtigt, mit dem Untermieter (hier: Flüchtling aus der Ukraine) eine Wohngemeinschaft zu bilden.

Der Auffassung, dass „allgemeine humanitäre Erwägungen“ oder „Interessen“ nicht ausreichen (sollen), weil es sich immer um ein Interesse gerade des Mieters selbst handeln müsse, wird für diesen Fall zumindest nicht gefolgt.

LG Berlin, Urteil vom 06.06.2023, 65 S 39/23, ZMR 2023, 977