Schönheitsreparaturen; fiktive Kosten

Schönheitsreparaturenklausel
27. Mai 2024
Schönheitsreparaturen; fiktive Kosten
27. Mai 2024

1. Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung im Mietrecht können auch mit den für die Instandsetzung oder -haltung oder für den Rückbau der Mietsache erforderlichen, aber (noch) nicht aufgewendeten („fiktiven„) Kosten bemessen werden (Festhaltung BGH, Urteil vom 31. 03.2021, XII ZR 42/20, NJW-RR 2021, 803). …..

3. Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht erbrachter Leistung (§ 280 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB) setzt voraus, dass der Vermieter den Mieter zur Leistungserbringung auffordert, ihm eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt und diese Frist verstreicht, ohne dass der Mieter seine Verpflichtung erfüllt. Der Gläubiger muss dabei in seinem mit Fristsetzung verbundenen Verlangen auf Erbringung der geschuldeten Leistung diese Leistung eindeutig bezeichnen.

BGH, Beschluss vom 26.04.2022, VIII ZR 364/20, ZMR 2023, 263