Quotenklausel
27. Mai 2024
Rückgabe einer Mietsache
27. Mai 2024

Erhält der Vermieter den Besitz an dem Mietobjekt durch Einwurf der Schlüssel in seinen Briefkasten zurück und behält der Vermieter diese Schlüssel dann, beginnt die kurze Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB mit Kenntnis des Vermieters von dem Schlüsseleinwurf auch dann zu laufen, wenn das Mietverhältnis noch nicht beendet und der Vermieter nicht rücknahmebereit ist (in Abgrenzung zum Urteil des BGH vom 12.10.2011 – VIII ZR 8/11 -, NJW 2012, 144).

OLG Hamm, Urteil vom 01.09.2023, 30 U 195/22