Mieterhöhung; Garage und Wohnung

Mieterhöhung; Index; Einseitigkeitsklausel
27. Mai 2024
Mietermodernisierung
27. Mai 2024

Die einheitliche Erhöhung gem. § 558 BGB für Wohnung und Garage ist möglich; entscheidend ist dann die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete des gesamten Mietobjektes.

Nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit eines Mietvertrags liegt im Mischmietverhältnis genau genommen keine separate Garagenmiete vor. Vielmehr ist letztlich in der ausdrücklichen Ausweisung des auf eine Garage entfallenden Mietzinsanteils letztlich nur eine Offenlegung der vermieterseitigen Kalkulationsgrundlage – ähnlich wie im Fall des „Zuschlags Schönheitsreparaturen“ – zu sehen.

LG München I, Urteil vom 21.06.2023, 14 S 11787/22, ZMR 2023, 895 (Revision zugelassen)

– a.A. AG München Urteil vom 06.09.2022, 461 C 4815/22, ZMR 2022, 980 –

Beachte:

BGH, Beschluss vom 14.12.2021, VIII ZR 95/20, ZMR 2022, 625: 2 Urkunden, 2 Mietverhältnisse!