Kündigung wegen falscher Äußerungen

Kündigung; Pflichtverletzung des Vermieters
27. Mai 2024
Kündigung wegen Aufstellens bewusst unwahrer Tatsachenbehauptungen
27. Mai 2024

falscher Äußerungen oder Straftaten seitens des Mieters

 

Es ist einer allgemeinen und abstrakten Klärung bereits nicht zugänglich und von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig, ob und inwiefern das Stellen einer Strafanzeige gegen den Vermieter und die im Rahmen des daraufhin gegen diesen eröffneten Ermittlungsverfahrens von dem Mieter getätigten Äußerungen eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen.

Eine grundlos falsche Strafanzeige gegen den Vertragspartner kann hierbei einen zur Kündigung berechtigenden Umstand darstellen, ebenso wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben im Rahmen einer Strafanzeige.

BGH, Beschluss vom 08.08.2023, VIII ZR 234/22