Zweitbeschluss, Beschlussreue

Beschlüsse während Corona in einer „Vertreter-Versammlung“
26. Mai 2024
inhaltsgleicher Zweitbeschluss nach Ungültigerklärung des Erstbeschlusses
26. Mai 2024

Es existiert kein Grundsatz im Wohnungseigentumsrecht, wonach es sich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) nach einem gefassten Beschluss nicht noch einmal anders überlegen und einen neuen, eventuell auch gegensätzlichen, Beschluss zum selben Beschlussthema fassen kann.

LG München I, Beschluss vom 05.10.2023, 1 S 5857/23