Veräußerungszustimmung; richtiger Klagegegner

Veräußerungszustimmung; richtiger Klagegegner
26. Mai 2024
Aufhebung der Gemeinschaft; Realteilung
26. Mai 2024

Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums „der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer“ bedarf, ist eine Klage auf Zustimmung zur Veräußerung stets gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten; dies gilt auch dann, wenn die Vereinbarung vor dem 1. Dezember 2020 getroffen wurde.

BGH, Urteil vom 22.03.2024 – V ZR 141/23