Streitwert für Klage auf Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands

Gebührenstreitwert; Beschluss nach § 28 Abs.2 S.1 WEG
26. Mai 2024
Streitwert; Klage auf Zahlung künftiger Hausgelder
26. Mai 2024

Verlangt ein Wohnungseigentümer von einem anderen Wohnungseigentümer, dass dieser sein Sondereigentum in einen aus Sicht des klagenden Wohnungseigentümers ordnungsmäßigen Zustand versetzen soll, bemisst sich der Gebührenstreitwert an dem Wertverlust, den das Wohnungseigentum des Klagenden durch die behauptete Störung erleidet.

KG, Beschluss vom 25.10.2023, 10 W 181/23