Gebührenstreitwert; Beschluss nach § 28 Abs.2 S.1 WEG
26. Mai 2024Streitwert; Klage auf Zahlung künftiger Hausgelder
26. Mai 2024Verlangt ein Wohnungseigentümer von einem anderen Wohnungseigentümer, dass dieser sein Sondereigentum in einen aus Sicht des klagenden Wohnungseigentümers ordnungsmäßigen Zustand versetzen soll, bemisst sich der Gebührenstreitwert an dem Wertverlust, den das Wohnungseigentum des Klagenden durch die behauptete Störung erleidet.