Instandsetzung der defekten Balkonabdichtungen

Instandsetzungsmaßnahmen inkl. Substanzeingriffen auch im Sondereigentum
26. Mai 2024
Instandsetzung konstruktiver Teile der Balkone
26. Mai 2024

Soweit eine Teilungserklärung vorsieht, dass die zu den jeweiligen Wohnungen gehörenden Balkone zum Sondereigentum gehören, ist diese Regelung gemäß § 134 BGB nichtig. Auch Balkonabdichtungen gehören als konstruktive Elemente des Gebäudes zwingend zum gemeinschaftlichen Eigentum.

AG Hannover, Urteil vom 15.12.2020, 482 C 5792/20 (rkr. Lüneburg, 9 S 9/21), ZMR 2021, 933