Ist mit einer Erhaltungsmaßnahme ein Beschluss über die Verteilung der Kosten getroffen worden, steht einer späteren Änderung des Kostenverteilerschlüssels im Regelfall schutzwürdiges Interesse der Eigentümer entgegen.
LG Frankfurt/M., Urteil vom 15.12.2022, 2-13 S 20/22, ZMR 2023, 216